Fragen & Antworten Wohnwagen Vermietung mieten
Hier Finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen wenn Sie einen Wohnwagen mieten möchten.
1. Welches Mindestalter und welcher Führerschein ist für eine Anmietung notwendig?
Das Mindestmietalter beträgt 18 Jahre wenn sie bei uns einen Wohnwagen mieten.
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
• Anhänger bis 750 kg
• Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
2. Welche Wohnanhänger darf ich mit meinem Auto ziehen?
Sie dürfen grundsätzlich jeden Wohnanhänger, mit dem max. Gewicht das sie in ihren Fahrzeugpapieren unter der Ziffer 28 finden, ziehen. Es Spiel also keine Rolle welches zulässige Gesamtgewicht der Wohnanhänger hat, sondern nur das tatsächliche Gewicht.
Aber um jede Verunsicherung und Überladung auszuschließen, vermieten wir nur die Wohnwagen nach der maximalen Anhängelasst ihres PKW.
5. Was beinhaltet die Übergabepauschale?
Die Übergabe pauschale beinhaltet eine Übergabe des Wohnwagens ( Sie sollten mindestens 1 Stunde für die Übergabe einplanen)
Desweiteren bekommen sie folgendes Zubehör und Verbrauchsmaterial mit:
• Zusatzspiegel für PKW
• Auffahrkeil
• WC Chemie
• Toilettenpapier
• Wasserschlauch
• Kabel 25m und Adapter
• Schaufel und Besen
• 11 Kg Gasflasche
• Vorzelt oder Markise
• Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
• Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
• Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
2. Welche Wohnanhänger darf ich mit meinem Auto ziehen?
Sie dürfen grundsätzlich jeden Wohnanhänger, mit dem max. Gewicht das sie in ihren Fahrzeugpapieren unter der Ziffer 28 finden, ziehen. Es Spiel also keine Rolle welches zulässige Gesamtgewicht der Wohnanhänger hat, sondern nur das tatsächliche Gewicht.
Aber um jede Verunsicherung und Überladung auszuschließen, vermieten wir nur die Wohnwagen nach der maximalen Anhängelasst ihres PKW.
3. Kaution und Versicherung Wohnwagen mieten.
Unsere Wohnwagen sind alle als Selbstfahrvermietfahrzeug angemeldet und mit einer Vollkasko mit Vermietrisiko versichert. Der Selbstbehalt bei Teilkaskoschaden beträgt 300 Euro und bei Vollkaskoschäden 1000 Euro . Dieser Selbstbehalt in Höhe von 1000 Euro wird als Kaution bei Übergabe von ihnen hinterlegt. Mit unserer Kautionsversicherung beträgt der Selbstbehalt nur noch 250 Euro bei Volkaskoschäden. Bei Niewiadow Wohnwagen nur 500 Euro zu hinterlegen.4. Haustiere wenn sie einen Wohnwagen mieten.
Die Mitnahme von Haustieren ist leider nicht erlaubt.5. Was beinhaltet die Übergabepauschale?
Die Übergabe pauschale beinhaltet eine Übergabe des Wohnwagens ( Sie sollten mindestens 1 Stunde für die Übergabe einplanen)
Desweiteren bekommen sie folgendes Zubehör und Verbrauchsmaterial mit:
• Zusatzspiegel für PKW
• Auffahrkeil
• WC Chemie
• Toilettenpapier
• Wasserschlauch
• Kabel 25m und Adapter
• Schaufel und Besen
• 11 Kg Gasflasche
• Vorzelt oder Markise